in Planung und Ausführung von Bauvorhaben (SiGeKo-Leistungen)
Als Auftraggeber/Bauherr können Sie diese Leistungen z. B. an den Auftragnehmer delegieren, wobei hierzu dann ein gesonderter Dienstleistungsvertrag abzuschließen wäre.
Um die beauftragten Leistungen effektiv erbringen zu können, werden nur Objekte bearbeitet, die sich in einer Entfernung von bis zu 25 km vom Bürostandort des Auftragnehmers befinden.
Für den Auftragnehmer besteht eine Haftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG.